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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sörenberg Sounds

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Das Sörenberg Sounds ist ein Anlass des Vereins Sörenberg Sounds, nachstehend ,,Veranstalterin’’ genannt.

Mit dem Erwerb eines Tickets zum Festival akzeptiert der/die BesucherIn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Der Inhaber des Tickets, der seine Eintrittskarte nicht über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder auf sonstigem Wege Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert die allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment,
in dem er/sie das Ticket in Besitz nimmt. 
Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien und Indoor statt.
 

Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für das Eintrittsticket. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.

Das Festareal besteht aus folgenden abgesperrten Teilgeländen: Konzertplätze, Backstages, Speditionsgassen und dem Festivalparkplatz.
Zutritt auf das Festareal resp. auf einzelne Teilgelände erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.


Die Skipisten sowie die dazugehörenden Nachmittags-Locations sind frei zugänglich. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Bergbahnen Sörenberg AG bzw. den jeweiligen Lokalitäten. Der Zutritt zu den Afterpartys erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Lokalität.


Der/die Festivalbesucher/in ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich. Festivalbesucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Unter 16 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Die Veranstalterin lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.
 

PROGRAMM

Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern.

LÄRMEMISSIONEN

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. 
An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem Festareal werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.


SICHERHEIT

Der Sicherheitsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang des Festareals sowie während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Der Sicherheitsdienst führt in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch. Das Recht, den Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Eintritt zum Festareal zu verwehren oder vom Festareal zu verweisen, bleibt vorbehalten. Trifft den Festivalbesucher keine Schuld, 
kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.

 

Zugang und Verhalten auf dem Festareal


VERKEHR

Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Festareal und auf dem Festareal (exkl. Festivalparkplätze) ist strengstens untersagt.

Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf dem Festivalparkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.

Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
 

EINTRITT & ZUTRITT

Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen der Veranstalterin gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar. Jede Person, die das Festareal (exkl. Festivalparkplatz) betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten fest verschlossen um das Handgelenk tragen. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.


Das Kontrollarmband berechtigt je nach Bändel zum Eintritt in das Festivalgelände, die Backstages, den Speditionsgassen sowie dem Parkplatz während der kommunizierten Zeitdauer. Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.
Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festareal (exkl. Festivalparkplatz) aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. 
Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.


AUFNAHMEN

Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet. Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festivalbesuchern oder der Festivalinfrastruktur ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

WEITERE BESTIMMUNGEN

Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festareal sind:

  • Sonnen- und Regenschirme sowie (Fahnen-) Stangen

  • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände,
    insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)

  • Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne Wechselobjektive, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte

  • Selfie- und GoPro-Sticks usw.

  • Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras

  • Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.

  • Glas

  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis

  • Stroh (-ballen) und ähnliche Produkte

  • Hausrat, Sofas usw.

  • Tiere

  • Getränke jeglicher Art

 

Das Übernachten auf dem Festareal ist untersagt.

Auf dem Festareal dürfen ohne Erlaubnis der Veranstalterin keine Feuer entfacht werden.

  

KEIN RÜCKGABE- ODER RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH

In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, 
zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

 

WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN

Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
 

HAFTUNG

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden. Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich.
Fundsachen werden nach dem Festival im Lager des Veranstalters für zehn Tage gelagert, danach entsorgt.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Festivals umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). 
Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).

Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen keine.

 

Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.

 

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Luzern, Schweiz, vereinbart.

AGB

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